Die “betriebsgewöhnliche” Nutzungsdauer ist eine typisierte, gesetzlich/verwaltungstechnisch verwendete Annahme. Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer ist näher an der Realität: Sie beschreibt, wie lange das Gebäude voraussichtlich noch sinnvoll bzw. rentabel nutzbar ist – abhängig von Zustand, Bauweise, Modernisierungen und Nutzung.
