Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um E2e-1, Restnutzungsdauer-Gutachten und die steuerliche Nutzung der AfA.
In vielen Fällen sind die Kosten als Werbungskosten (bei Vermietung) oder Betriebsausgaben (bei betrieblichen Immobilien) absetzbar, da sie im Zusammenhang mit der Ermittlung bzw. Optimierung der AfA stehen. Die genaue Einordnung hängt von Ihrer Situation ab – im Zweifel Ihren Steuerberater fragen.
Sie erhalten ein nachvollziehbares Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer als PDF per E-Mail. Zusätzlich bekommen Sie ein praxiserprobtes Begleitschreiben (vom Steuerberater vorformuliert), das Sie zusammen mit dem Gutachten bei der Steuererklärung einreichen können.
1) Kostenfreie Ersteinschätzung im Rechner. 2) Datenerfassung und – falls erforderlich – Upload/Ergänzung von Unterlagen. 3) Erstellung des Gutachtens durch einen zertifizierten Sachverständigen. 4) Sie erhalten Gutachten und Begleitschreiben zur Einreichung beim Finanzamt (i. d. R. über die Steuererklärung).
Wenn der Bewertungsstichtag in ein Jahr fällt, dessen Steuererklärung Sie noch nicht abgegeben haben, können Sie das Gutachten direkt dafür nutzen. Wenn Sie bereits einen Steuerbescheid erhalten haben, kommt es darauf an, ob er schon bestandskräftig ist. In zeitkritischen Fällen (z. B. frisch zugestellter Bescheid) sollten Sie Ihren Steuerberater zügig ansprechen.
Die Ermittlung orientiert sich an den anerkannten Bewertungsgrundlagen, u. a. an den Prinzipien der ImmoWertV. Entscheidend sind insbesondere Baujahr/Gebäudealter, Bauweise, Instandhaltungszustand, Schäden, Modernisierungen (Art, Umfang, Zeitpunkt) sowie die Nutzungsart und technische Ausstattung. Modernisierungen können die Nutzungsdauer verlängern, gravierende Mängel oder schlechter Zustand können sie verkürzen.
Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Unser Prozess
Ihr schneller Weg zu Ihrem Gutachten
Ein klar strukturierter Prozess – von der ersten Einschätzung bis zur sicheren steuerlichen Nutzung.
1
Kostenlose Ersteinschätzung
Wir prüfen unverbindlich, ob Ihre Immobilie von einer verkürzten Restnutzungsdauer profitieren kann – schnell und ohne Risiko.
2
Gutachten beauftragen
Wenn sich ein Vorteil abzeichnet, beauftragen Sie mit wenigen Klicks das Gutachten durch zertifizierte Fach-Sachverständige (DIN EN ISO/IEC 17024).
3
Erstellung des Gutachtens
Ihre Immobilie wird fachlich fundiert bewertet – technisch, wirtschaftlich und steuerlich nachvollziehbar dokumentiert.
4
Für Ihre Steuererklärung
Wir unterstützen Sie bei der korrekten Verwendung des Gutachtens und stehen bei Rückfragen zur Seite.
Erfahren Sie, wie viel Sie mit einem zertifizierten Abschreibungsgutachten sparen könnten.
Schaffen Sie eine fundierte Grundlage für eine höhere Abschreibung – mit einem zertifizierten AfA-Restnutzungsdauer-Gutachten. Profitieren Sie von einer einfachen Online-Erfassung, einer fachlichen Prüfung durch zertifizierte Sachverständige und einem Gutachten, das als belastbare Grundlage für Ihre Steuererklärung dient.
In vielen Fällen führt ein Gutachten zu einer spürbaren jährlichen Steuerentlastung.
Bereits 300+ Immobilieneigentümer deutschlandweit haben ihre Abschreibung mit E2e-1 optimiert.
Vorteile
Warum lohnt sich ein Gutachten?
Maximieren Sie Ihre steuerlichen Vorteile mit einer fundierten und finanzamtstauglichen Restnutzungsdauer-Bewertung.
Höhere AfA & mehr Liquidität
Je kürzer die sachlich begründete Restnutzungsdauer, desto höher fällt Ihre jährliche Abschreibung aus. Das senkt Ihre Steuerlast und verbessert Ihren Cashflow sofort.
Finanzamt-taugliche Grundlage
Unsere Gutachten werden von zertifizierten Fach-Sachverständigen (DIN EN ISO/IEC 17024) erstellt und sind klar nachvollziehbar dokumentiert – als belastbare Grundlage für die steuerliche Anerkennung.
Spürbar bessere Rendite
Steuerersparnisse wirken direkt auf Ihre Netto-Rendite. Besonders bei älteren Immobilien oder Modernisierungsbedarf kann sich ein Gutachten schnell und spürbar auszahlen.
300+ sachgerecht berücksichtigte Gutachten in den letzten 3 Jahren
Hamburg
AfA-Gutachten & Restnutzungsdauer in Hamburg
Hamburg ist geprägt von einer großen Vielfalt an Wohnimmobilien mit sehr unterschiedlichen Baujahren und Ausstattungsstandards. Insbesondere bei älteren Mehrfamilienhäusern oder modernisierten Bestandsobjekten kann die wirtschaftliche Restnutzungsdauer erheblich von typisierten Annahmen abweichen. Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ermöglicht es Eigentümern in Hamburg, diese Besonderheiten sachlich zu berücksichtigen und die Abschreibung nachvollziehbar zu optimieren.